AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für strategische RevOps-Beratung und Prozessautomatisierung
§ 1 Geltungsbereich und Leistungsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Tim Seiler / revbuff (nachfolgend „Berater“) und ihren Kunden, insbesondere IT-Systemhäusern und Managed Service Providern (MSP).
Der Berater erbringt spezialisierte Revenue Operations (RevOps) Leistungen zur Optimierung des Revenue-Lifecycles nach den Prinzipien der Theory of Constraints (ToC).
Der Fokus liegt auf Systemarchitektur, Prozessdesign und Enablement (Befähigung des Kunden). Operative Marketing- oder Sales-Execution (z.B. Content-Erstellung, Kaltakquise) sowie Datenmigrationen aus Altsystemen (On-Prem) sind, sofern nicht explizit vereinbart, nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
§ 2 Mitwirkungspflichten und Kapazitätsplanung (Constraint Management)
Der Kunde erkennt an, dass der Projektdurchsatz (Throughput) maßgeblich von der termingerechten Bereitstellung von Informationen, Systemzugängen und Freigaben abhängt. Die Mitwirkung des Kunden ist die kritische Ressource des Projekts.
Der Kunde verpflichtet sich, Anfragen des Beraters innerhalb von [3-5] Werktagen zu beantworten oder notwendige Zuarbeiten zu leisten.
Verzögern sich kundenseitige Mitwirkungshandlungen signifikant, ist der Berater berechtigt, die für dieses Projekt reservierten Ressourcen anderweitig zu disponieren. Für die daraus resultierende notwendige Neustrukturierung der Projektplanung wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von [z.B. 10%] des monatlichen Retainers fällig. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Grundvergütung bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Datenzugriff und Tool-Stack (iPaaS-Governance)
Der Kunde gewährt dem Berater für die Projektdauer vollen Zugriff auf relevante CRM-, ERP- und BI-Systeme (z.B. HubSpot, Autotask).
Zur Orchestrierung von Datenflüssen setzt der Berater Middleware-Lösungen ein (insbesondere Make, n8n oder Zapier).
Da diese Tools als Drittanbieter-Lösungen fungieren, haftet der Berater nicht für Schäden, die durch unangekündigte technische Änderungen der APIs oder durch Ausfälle dieser Plattformen entstehen. Der Berater verpflichtet sich zur fachgerechten Konfiguration und Einrichtung eines Fehlermonitorings.
§ 4 Vergütung, Bonus- und Malus-Regelung
Die Vergütung erfolgt modular über Fixpreise oder monatliche Retainer.
Bonus: Bei Erreichung oder Übererfüllung definierter KPIs (z.B. Steigerung der Pipeline-Velocity oder Churn-Reduktion) erhält der Berater eine erfolgsabhängige Vergütung gemäß Einzelvertrag. Als Grundlage gilt die im CRM definierte „Single Source of Truth“.
Malus: Sollte die Bereitstellung eines vereinbarten Kern-Meilensteins (z.B. System-Go-Live) durch alleiniges Verschulden des Beraters um mehr als [10] Werktage überschritten werden, mindert sich die Vergütung für den Folgemonat einmalig um [X]%. Dies gilt nicht bei Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Kunden gemäß § 2.
§ 5 Haftung und Verantwortlichkeit
Der Berater haftet für die fachgerechte Einrichtung der vereinbarten Systeme und Automatisierungen.
Die Haftung des Beraters für Vermögensschäden ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf die Höhe der für das jeweilige Projektmodul gezahlten Vergütung begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag von 3 Monats-Retainern.
Der Kunde ist verpflichtet, automatisierte Prozesse regelmäßig auf Plausibilität zu prüfen. Eine Haftung für Schäden, die durch ein rechtzeitiges Eingreifen des Kunden hätten verhindert werden können, ist ausgeschlossen.
§ 6 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit über alle Geschäftsgeheimnisse.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt strikt nach den Vorgaben der DSGVO. Hierzu wird bei Bedarf eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen.
§ 7 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist [ORT].
Wichtiger Hinweis: Dieser Entwurf stellt eine strategische Grundlage dar und ersetzt keine finale juristische Prüfung durch einen Fachanwalt für IT-Recht.
